Generell gilt die Entscheidungshoheit der Kommunen. Diese können die Anzahl der erlaubten Spieler/Sportler mittels entsprechenden Allgemeinverfügungen erweitern und einschränken. • Es ist unter Einhaltung aller Vorgaben des Hygieneschutzesund Abstandsregelungenerlaubt, Tennis zu spielen. • Es darf draußen und in der Halle gespielt werden. • Es darf Einzel und Doppel gespielt werden
Differenziert werden die Regelungen in den Kategorien: • 50 und mehr (=Stufe 3) • 36-50 (=Stufe 2) • 10-35 (=Stufe 1)
Für alle Regelungen mit Personenzahl gilt: Geimpfte/Genesene werden nicht mitgezählt, die Einschränkungen gelten für sie nicht.
Tennis draußen Stufe 1-3: Tennis im Einzel und Doppel als Individualsport und kontaktloser Sport möglich. Ebenso Gruppenangebote in Abhängigkeit qm/Person (10 qm/Person oder 2 Meter Abstand)
Tennis drinnen Stufe 2: Tennis im Einzel und Doppel als Individualsport und kontaktloser Sport möglich. Ebenso Gruppenangebote in Anhängigkeit qm/Person (10 qm/Person oder 2 Meter Abstand)
Umkleidekabinen und Duschen werden nur bei einem Inzidenzwert unter 35 geöffnet. Ansonsten bleiben Umkleiden und Duschen geschlossen.
Weiterhin gelten die bekannten AHA-Regeln, es muss ein Hygienekonzept vorliegen und die entsprechenden Daten müssen für eine Nachverfolgung erfasst werden.